3. Mai 2008
Mittlerweile habe ich eine Abschrift des neuen Schreibens der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit an den WDR erhalten, in der diese den Sender bittet, erneut umfassend darzulegen auf welche Grundlagen er seine Ablehnung stützt bzw. konkret darzulegen, warum Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse im Falle einer Auskunftserteilung berührt sein sollen. In dem Schreiben wird bemängelt, dass die Stellungnahme des WDR „keine näheren Erläuterungen, weshalb durch die Offenlegung der nachgefragten Informationen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse offenbart würden und darüber hinaus ein wirtschaftlicher Schaden entstünde“ enthalte. Die Stellungnahme erschöpfe „sich insoweit in einer entsprechenden Feststellung“ und enthalte „abstrakte Ausführungen“. Dies stehe „im Widerspruch zur Begründungspflicht“, so die Behörde weiter.