Datenschutzbeauftragte rügt den WDR

By oppong

Die Landesdatenschutzbeauftragte NRW hat jetzt die Ablehnung des WDR, ihr die zur informationsfreiheitsrechtlichen Beurteilung des gestellten Antrags erforderlichen Erläuterungen zu geben, formell beanstandet. Ein Abdruck der Beanstandung wurde der Staatskanzlei des Landes NRW als der zuständigen Aufsichtsbehörde übersandt und dieser empfohlen, den WDR im Wege der Rechtsaufsicht anzuweisen, den gesetzlichen Verpflichtungen nach dem IFG NRW nachzukommen. Formelle Beanstandungen sind das schärfste Schwert der Datenschutzbeauftragten – von diesem Instrument wird entsprechend selten Gebraucht gemacht.

Eine Antwort zu „Datenschutzbeauftragte rügt den WDR“

  1. Staatskanzlei fürchtet WDR-Klage « www.oppong.eu sagt:

    [...] Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW) hatte im Oktober gegenüber dem WDR eine sog. formelle Beanstandung ausgesprochen, weil dieser ihr gegenüber nicht [...]

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