Der 5. Senat des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen hat in seinem heute verkündeten Grundsatzurteil entschieden, dass das Informationsfreiheitsgesetz NRW auch auf den WDR Anwendung findet, soweit keine journalistisch-redaktionellen Informationen betroffen sind. Der 5. Senat verurteilte den WDR, über mein Auskunftsersuchen unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu entscheiden. Die Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen.
Damit bin ich aus journalistischer Sicht der Beantwortung der Frage näher gekommen, ob Unternehmen, die mit Rundfunkratsmitgliedern des WDR in Verbindung stehen, von Aufträgen des Senders profitiert haben.
Lesen Sie auch die heutige Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichts zu dem Fall.
Februar 9, 2012 um 11:01 nachmittags |
Herzlichen Glückwunsch, Marvin! Kannst stolz auf Dich sein!
Übrigens vor diesem Hintergrund sehr merkwürdig zu lesen: Die PM des WDR: http://www.wdr.de/unternehmen/presselounge/pressemitteilungen/2012/02/20120209_wdr.phtml
Februar 28, 2012 um 4:25 nachmittags |
Angesichts der Beharrlichkeitd des Herrn Oppong und seines Erfolgs gratuliere ich herzlich. Und ich danke ihm auch, dass er die grundsätzliche Klarheit erreicht hat, dass auch der WDR – und mithin die gesamte ARD-Senderkette – nicht außerhalb des Informations-Freiheitsgesetzes bzw. der Auskunftspflichten steht. Aber bei Betrachtung der Dauer dieser Auseinandersetzung von mehr als vier Jahren erscheint es mir hoch an der Zeit, nun auch Informatioen bei den Gerichten darüber einzufordern, wie es denn hier weitergehen soll, wenn es um Fragen der Aktualität geht? Und sehr klar ist das Urteil leider auch nicht: Wieder darf ja nun der WDR entscheiden, was er preisgibt und was nicht. Und wenn Herr Oppong dann zu dem — fast schon vorhersehbaren – Ergebnis kommt, dass seine Anfragen immer noch nicht wirklich beanwortet sind, muss er wohl erneut klagen. Nein, wirklich befriedigend ist das Urteil leider nicht.
Mai 28, 2012 um 12:02 nachmittags |
[...] mit Schriftsatz vom 28. April 2012 die Beschwerde des WDR gegen die Nichtzulassung zur Revision des Urteils des OVG Münster vom 9. Februar 2012 abgelehnt. Damit wandert die Beschwerde des WDR automatisch zum Bundesverwaltungsgericht, welches [...]