August 28, 2008 von oppong
Seit kurzem liegt mir die Duplik des WDR auf meine Replik vor. Darin wiederholt der WDR im wesentlichen seine alten Argumente und behauptet nach wie vor: „Dem Kläger steht kein Informationsanspruch zu. Der Beklagte ist nicht auskunftspflichtig.“ Es wird beantragt die Klage mangels Klagebefugnis abzuweisen. Als Hauptargument führt der WDR erneut an, dass er kein Organ der unmittelbaren oder mittelbaren Staatsverwaltung sei und deshalb Journalisten keine Auskunft geben müsse. Ebenso heißt es wieder, die Verletzung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowie der Schutz personenbezogener Daten verbiete dem WDR die Erteilung der von mir begehrten Auskunft.

Foto: flickr.com
Mein ungeschlagenes Lieblingsargument des WDR bleibt aber: Journalisten können sich nicht auf das Informationsfreiheitsgesetz berufen. Der WDR meint schließlich, dass die internen Kontollorgane des WDR und die Rechtsaufsicht genügend Kontrolle und Transparenz gewährleisteten. „Transparenz wird durch die Veröffentlichung des Tätigkeitsberichts und Jahresberichts des Rundfunkrates sicher gestellt“, so die beiden WDR-Juristen Eva-Maria Michel und Stephan Michelfelder. Der Rundfunkrat also als Garant der Transparenz beim WDR? Ob diese Rechnung aufgeht? Um sich selbst davon zu überzeugen, schauen Sie doch mal hier und hier.
Veröffentlicht in Uncategorized | Kommentar schreiben »
Juli 7, 2008 von oppong

Mit meiner Auskunftsklage gegen den WDR hat sich nun auch der Landtag Nordrhein-Westfalen befasst. Der Medienpolitiker Marc Jan Eumann (SPD) hatte die Landesregierung im Hauptausschuss des Parlaments gebeten, über einen Konflikt zwischen der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (LDI) und dem WDR Bericht zu erstatten. Dieser Bericht, der auch öffentlich auf dem Server des Landtages verfügbar ist, liegt mir nun vor.

In dem Bericht erläutert der Minister für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien, Andreas Krautscheid (CDU) den bisherigen Fortgang in dem Fall. Er schreibt auch, dass die Landesregierung die Auffassung der LDI teilt, wonach der WDR dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) unterfällt. Allerdings: „Soweit sich die Verweigerung von Informationen durch den WDR auf einzelne Ablehungsgründe im IFG NRW bezieht, erfolgt aufgrund des laufenden Verfahrens keine Stellungnahme durch die Landesregierung, um der gerichtlichen Klärung nicht vorzugreifen.“ Der Branchendienst epd Medien erläutert in seinem Tagebuch „PR-Klartext. Ein Wörterbuch für Journalisten“ PR-Sprech-Sätze wie „Zu einem laufenden Gerichtsverfahren sagen wir grundsätzlich nichts“ folgendermaßen:
Klartext: Wir würden schon etwas sagen, wenn wir genau wüssten, dass es uns nützt. Aber wir wollen erst mal sehen, was da bei Gericht so alles rauskommt. Wenn wir Glück haben, bleibt einiges im Dunkeln – und da wollen wir jetzt nicht vorpreschen.
Veröffentlicht in Uncategorized | 1 Kommentar »
Juli 7, 2008 von oppong
Das Schreiben der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (LDI) vom 21. Mai, mit dem der WDR aufgefordert wurde das Schreiben der Behörde von Mitte April zu beantworten, hat sich mit der nun vorliegenden Antwort des WDR vom 20. Mai überkreuzt. Über dessen Inhalt wurde ich nun von der LDI informiert.
In dem Schreiben greift der WDR seine alte Argumentation wieder auf, dass er aufgrund seiner besonderen verfassungsrechtlichen Stellung nicht dem Geltungsbereich des Informationsfreiheitsgesetz (IFG NRW) unterfallle. Die LDI hatte dem WDR schon im November 2007 geschrieben, dass diese „Argumentation nicht zu überzeugen vermag“. Der WDR geht aber auch auf das Verhältnis zwischen IFG NRW und Pressegesetz sowie auf etwaige Ausnahmetatbestände ein. Abschließend kündigt er an, „… bis zur Klärung der Rechtsgrundlage der rechtsgrundsätzlichen Vorfragen …“ auf weitergehende Ausführungen verzichten zu wollen.
Dieser Auffassung vermag er sich „nach wie vor nicht anzuschließen“, schreibt mir der LDI-Sachbearbeiter, der den WDR nun erneut um entsprechend umfassende Darlegung der tatsächlichen Grundlagen gebeten hat, auf die er seine ablehnende Entscheidung stützt. Sollte der WDR darauf erneut nicht eingehen, droht im eine sogenannte „formelle Beanstandung“. Darin würde die LDI die Landesregierung als Aufsichtsbehörde des WDR auffordern, den WDR anzuweisen mir die angefragten Auskünfte zu erteilen. „Formelle Beanstandungen“ sind das schärfste Schwert der Datenschutzbeauftragten. Von ihnen wird entsprechend selten Gebrauch gemacht.
Veröffentlicht in Uncategorized | Kommentar schreiben »
Juni 15, 2008 von oppong
11. Juni 2008
Spiel auf Zeit
Nach Einreichung meiner Klage vom 17. März 2008 hat die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit den WDR am 19. April in einem Schreiben gebeten, erneut umfassend darzulegen auf welche Grundlagen er seine Ablehnung einer Auskunftserteilung stützt. Dieses Schreiben hat der WDR bisher nicht beantwortet – der Sender spielt anscheinend auf Zeit. Der zuständige Sachbearbeiter bei der Landesdatenschutzbeauftragten hat mich mit Schreiben vom 21. Mai darüber informiert, dass man den WDR nun an die „Erledigung erinnert“ habe. In dem Schriftwechsel zwischen der Behörde und dem WDR in dieser Sache ist dies bereits das dritte Mal, dass der WDR schriftlich aufgefordert wird, ein Schreiben der Landesbeauftragten in absehbarer Zeit zu beantworten.

Presseberichterstattung über WDR-Klage
In seiner aktuellen Ausgabe, die vor Kurzem erschienen ist, berichtet auch das Medienmagazin „journalist“ über meine Klage gegen den WDR. Auf meiner Homepage finden Sie hier alle bisher erschienenen Presseberichte zu diesem Thema.
Veröffentlicht in Uncategorized | 1 Kommentar »
Juni 15, 2008 von oppong
15. Mai 2008
Klageerwiderung
Im Verfahren gegen den WDR liegt mir mittlerweile die Klageerwiderung des WDR vor. Darin werden im Wesentlichen die bereits zuvor der Landesdatenschutzbeauftragten gegenüber vorgebrachten Rechtsargumente wiederholt.
An neuen Argumenten bringt der WDR vor, er sei keine Behörde im Sinne des Pressegesetzes und deswegen nicht zu einer Auskunft nach diesem Gesetz verpflichtet. Daneben behauptet er, ich könne mich als Journalist nicht auf das Informationsfreiheitsgesetz berufen. Ein „Informationsanspruch als Instrument der Kontrolle hoheitlichen Handelns“ sei nicht erforderlich, da der WDR-Rundfunkrat, der WDR-Verwaltungsrat und der Landesrechnungshof eine ausreichende Kontrolle des WDR gewährleisteten. Mein Anwalt wird sich nun damit befassen.

Mit freundlicher Genehmigung von Kostas Koufogiorgos
Veröffentlicht in Uncategorized | Kommentar schreiben »
Juni 15, 2008 von oppong
3. Mai 2008
Mittlerweile habe ich eine Abschrift des neuen Schreibens der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit an den WDR erhalten, in der diese den Sender bittet, erneut umfassend darzulegen auf welche Grundlagen er seine Ablehnung stützt bzw. konkret darzulegen, warum Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse im Falle einer Auskunftserteilung berührt sein sollen. In dem Schreiben wird bemängelt, dass die Stellungnahme des WDR „keine näheren Erläuterungen, weshalb durch die Offenlegung der nachgefragten Informationen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse offenbart würden und darüber hinaus ein wirtschaftlicher Schaden entstünde“ enthalte. Die Stellungnahme erschöpfe „sich insoweit in einer entsprechenden Feststellung“ und enthalte „abstrakte Ausführungen“. Dies stehe „im Widerspruch zur Begründungspflicht“, so die Behörde weiter.
Veröffentlicht in Uncategorized | Kommentar schreiben »
Juni 15, 2008 von oppong


Der medienpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Christoph Waitz MdB, hat sich infolge meiner Klage am 28.04.2008 in einer Pressemitteilung zu den Informationspflichten öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten geäußert und mehr Transparenz bei ARD und ZDF gefordert. Die vollständige Pressemitteilung finden Sie hier (PDF, 120 kb).
Die Berichterstattung über meine Klage ist auch am WDR nicht vorbeigegangen. Wie ich von einem Mitglied des WDR-Rundfunkrates erfahren konnte, wurde der obige Artikel aus dem Tagesspiegel in den Pressespiegel des WDR-Rundfunkrates aufgenommen – auf Seite Eins.
Veröffentlicht in Uncategorized | Kommentar schreiben »
Juni 15, 2008 von oppong
Am 17. März 2008 habe ich vor dem Verwaltungsgericht Köln Auskunftsklage gegen den Westdeutschen Rundfunk Köln (WDR) erhoben. Der Grund: Der Sender will mir als Journalist auch nach anderthalb Jahren keine Auskunft darüber geben, an wen er in den letzten Jahren öffentliche Aufträge im nicht-redaktionellen Bereich ergeben hat. Ich benötige diese Informationen für eine Recherche.
Auf der WDR-Seite hatte ich mir im Sommer 2006 die Profile der Rundfunkratsmitglieder angeschaut. Ein Rundfunkratsmitglied, Horst Schröder, gab dort an, seit 1998 „Medienberater für Banken und Medienunternehmen“ zu sein. Ich fragte Horst Schröder telefonisch, ob unter den Begriff „Medienunternehmen“ auch der WDR fällt, in dessen Kontrollgremium er sitzt. Nur nebenbei sei angemerkt, dass Schröder sieben Jahre lang beim WDR im Bereich der Auftragsvergabe tätig war. Anschließend war er fünf Jahre lang Herstellungsleiter und Geschäftsführer bei der Colon/Gemini Filmproduktions GmbH und der filmpool GmbH, zwei Firmen, die Sendungen mit dem und für den WDR produzieren. Auf Anfrage wollte mir das Rundfunkratsmitglied allerdings keine Auskuft geben. Mittlerweile hat Schröder seine Angaben im Lebenslauf auf der Seite des WDR-Rundfunkrats geändert. Die Angabe „Medienberater für Banken und Medienunternehmen“ ist dort nicht mehr zu finden.
Nach dem Gespräch mit Schröder wandte ich mich an den WDR, der ebenfalls mauerte. Die WDR-Pressestelle bat mich die Anfrage schriftlich zu stellen. Bei dieser Gelegenheit habe ich gleich noch eine Reihe weiterer Unternehmen mit aufgelistet, die Verbindungen zum WDR aufweisen.
Meine Anfrage aus dem Jahr 2006 hat der WDR bisher nicht beantwortet. Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW, die ich zwischenzeitlich eingeschaltet habe, hat den WDR bereits mehrmals schriftlich darauf hingewiesen, dass er nach dem neuen Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zu einer Auskunft verpflichtet ist. Der WDR hatte behauptet, keine „informationspflichtige Stelle“ im Sinne des IFG zu sein. Auch seien im Falle einer Auskunft Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse berührt.
Nun ist erstmal Warten angesagt: Vor dem Verwaltungsgericht dauert es in der Regel neun Monate bis ein Termin zur mündlichen Verhandlung stattfindet.
Veröffentlicht in Uncategorized | Kommentar schreiben »