Archive for the ‘Uncategorized’ Category

Gerichtsverhandlung am 9. Februar 2012

Januar 30, 2012

Am Donnerstag, den 09. Februar 2012 findet um 10.00 Uhr in Sitzungssaal I des Oberverwaltungsgerichts Münster ein Termin zur mündlichen Verhandlung in dem Verfahren statt. Ein bereits vom Gericht für den 07. Februar 2012 anberaumter Termin wurde aufgehoben, da der Anwalt des WDR, Gernot Lehr, – wie auch in der ersten Instanz – im Vorfeld gegenüber dem Gericht geltend gemacht hat, an der Wahrnehmung des Termins gehindert zu sein.

„WDR print“ greift Recherche zum WDR auf

Oktober 29, 2010

In dem gestern (28. 10.) erschienenen und täuschend echt gestalteten Plagiat der WDR-Hauszeitung WDR print, die auch der Richter in der mündlichen Verhandlung zu meiner Klage hochhielt, wird meine Recherche zum WDR aufgegriffen. In der Zeitung, über die sueddeutsche.de, Spiegel Online, turi2.de, freienseiten.de, meedia.de, dwdl.de, rp-online.de, derwesten.de und die freienseiten.de (Reaktion von WDR-Intendantin Monika Piel) heute berichten, ist ein Beitrag mit dem Titel „Viel Lob für Marvin Oppong“ enthalten. Darin werden Monika Piel unter anderem folgende Zitate in den Mund gelegt: „Er war hartnäckig – und hat dem WDR die Augen geöffnet.“ Die Weigerung des Senders, meine Anfrage zu Aufträgen an Firmen, die mit amtierenden oder ehemaligen Rundfunkräten in Verbindung stehen, zu beantworten, sei ein „grober Fehler“ gewesen. In dem Satireartikel verspricht Piel, umfassend für Aufklärung zu sorgen und in vier Wochen eine Pressekonferenz einzuberufen. Dann mache man „reinen Tisch“, denn „die Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit des WDR und all jener, die in Gremien Verantwortung tragen, sind ein hohes Gut“.

Update: Am 8. Februar 2011 erhielten die Macher der Fake-Ausgabe der WDR-Hauszeitschrift WDR im Rahmen der Preisverleihung des Bert-Donnepp-Preises eine lobende Erwähnung. Mit ihrem „hintersinnigen Fake“, so die Jury-Begründung, hätten die Autoren einen „einfallsreichen und seriösen medienpolitischen Diskussionsbeitrag“  geleistet, der den Blick freimache auf eine mögliche Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und damit eine Denkübung leiste, „die in allen Sendern des öffentlich-rechtlichen Systems ernst genommen werden sollte“. Der Bert-Donnepp-Preis wird seit 1991 vom Verein der Freunde des Adolf-Grimme-Preises als Deutscher Preis für Medienpublizistik gestiftet und jährlich im Rahmen des Bergfestes der Jury-Woche im Grimme-Institut verliehen. An der Adolf-Grimme-Institut GmbH ist der WDR mit 10 Prozent beteiligt.

Berufung eingelegt – Wiedersehen mit Richterin?

Januar 14, 2010

Am Montag (11. Januar 2010) habe ich beim Verwaltungsgericht Köln Berufung gegen das am 19. November 2009 verkündete Urteil eingelegt. Damit muss sich das Oberverwaltungsgericht Münster erneut mit dem Streitgegenstand befassen. Da vor Oberverwaltungsgerichten Anwaltszwang herrscht, werde ich mich erneut von meinem Anwalt Andreas Knebel vertreten lassen.

Nach § 124a Abs. 3 der Verwaltungsgerichtsordnung ist die Berufung „innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung des vollständigen Urteils zu begründen. Die Begründung ist, sofern sie nicht zugleich mit der Einlegung der Berufung erfolgt, bei dem Oberverwaltungsgericht einzureichen.“

Zuständig für das Presserecht beim OVG Münster ist dessen 5. Senat,  zuständig für Streitigkeiten nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW der 8. Senat. In diesen wurde nach Aussage des Pressesprechers des OVG Münster, Ulrich Lau, erst im letzten Jahr die Richterin Christiane Kimmel abgeordnet. Kimmel gehörte vorher der 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Köln an, die in der ersten Instanz über meine Klage entschied. Die Richterin wird dem Geschäftsverteilungsplan des OVG zufolge dessen 5. Senat noch bis zum 30. September 2010 angehören. Dies bedeutet: Dem 5. Senat des OVG Münster, der über einen Teil der Berufung entscheiden könnte, gehört eine Richterin an, die bereits an dem zu überprüfenden Urteil mitgewirkt hat – und zwar maßgeblich. Die Richterin wurde erst dann in den OVG-Senat berufen, als meine Klage beim VG Köln bereits anhängig war und klar war, dass zumindest ein Teil des Verfahren einmal beim 5. Senat des OVG landen könnte. Sieht so glaubwürdige, rechtsstaatliche Personalpolitik aus?

WDR muss Journalisten keine Auskunft geben

November 21, 2009

Am Donnerstag (19. 11.) hat das Verwaltungsgericht Köln meine Auskunftsklage gegen den WDR abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits wurden mir auferlegt. Das Gericht ließ die Berufung zum Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen zu. Das Urteil können Sie hier nachlesen.

Gerichtsverhandlung am 19. November 2009

Oktober 8, 2009

Staatskanzlei befürchtet Klage des WDR

Juni 8, 2009

Im Zusammenhang mit meiner Anfrage an den WDR bezüglich Informationen über Aufträge, die der WDR vergeben hat, sieht die Staatskanzlei NRW weiter keine Veranlassung, gegen den Sender vorzugehen. Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW) hatte im Oktober gegenüber dem WDR eine sog. formelle Beanstandung ausgesprochen, weil dieser ihr gegenüber nicht darlegt, inwiefern meine Anfrage Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse berühren soll. Mit der Beanstandung empfahl sie der Staatskanzlei NRW als Aufsichtsbehörde des WDR, diesen zu einer Auskunftserteilung gegenüber der LDI anzuweisen.

Mit Schreiben vom 27. Mai 2009 informierte mich die LDI NRW jetzt über ein Schreiben der Staatskanzlei vom 23. März. In dem Schreiben der LDI an mich heißt es über die Schilderung der Staatskanzlei:  „Zwar könne die Staatskanzlei nun rechtsaufsichtlich gegen den WDR vorgehen, allerdings würde der WDR nach Ansicht der Staatskanzlei gegen eine solche rechtsaufsichtliche Maßnahme klagen, was zur Folge hätte, dass diese Klageverfahren solange ausgesetzt würde“ bis in dem von mir angestrengten Verwaltungsgerichtsverfahren ein Urteil erginge.

Die LDI NRW geht davon aus,  dass der WDR „wohl in der Tat“ gegen ein Einschreiten der Staatskanzlei Klage erheben würde.

Rüttgers Zumwinkel

23. 10. 2007. NRW-Ministerpräsident Jürgen Rüttgers verleiht Klaus Zumwinkel den Verdienstorden des Landes Nordrhein-Westfalen (Foto: Staatskanzlei NRW/Ralph Sondermann)

Bereits im Februar war unklar, ob die Staatskanzlei überhaupt auf den WDR zugegangen ist und diesen zu einer Auskunftserteilung an die Landesbeauftragte angewiesen hat. Die LDI bat die Staatskanzlei deshalb schon damals um „Mitteilung, in welcher Form Sie ihre Rechtsauffassung über die Geltung des IFG NRW auch für den WDR an den WDR kommuniziert und ihn entsprechend angewiesen haben.“

WDR-Gesetz wird geändert

Mai 2, 2009

Zum Jahreswechsel 2009/2010 soll im Rahmen einer Novellierung des Landesmedienrechts das WDR-Gesetz und das Landesmediengesetz NRW geändert werden. Zwei der Änderungen im geplanten neuen WDR-Gesetz gehen womöglich auf meine Auskunftsklage gegen den WDR und meine Berichterstattung über die Beteiligungsverhältnisse der WDR mediagroup GmbH zurück.

krautscheidMinister für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien: Andreas Krautscheid (Foto: Staatskanzlei NRW / Ralph Sonderman)

In der offiziellen Pressemitteilung des zuständigen Ministers Andreas Krautscheid zur Novellierung des Landesmedienrechts heißt es zu den Gründen für die Änderung des WDR-Gesetzes lapidar: „Die Novelle passt weiterhin das LMG und das WDR-Gesetz an die Vorgaben des Rundfunkstaatsvertrages an, der in den vergangenen Jahren mehrfach geändert wurde.“ Tatsache ist jedoch, dass in  § 45 des WDR-Gesetzes ein entscheidender neuer Passus aufgenommen werden soll, der mit dem Rundfunkstaatsvertrag indes wenig zu tun hat:

„Mitglieder des Rundfunkrats und des Verwaltungsrats dürfen nicht Gesellschafter eines Unternehmens sein, an dem der WDR direkt oder indirekt als Gesellschafter beteiligt ist“.

An der WDR-Werbetochter WDR mediagroup sind nämlich der Vorsitzende des WDR-Rundfunkrats, Reinhard Grätz, und der Vorsitzende des WDR-Verwaltungsrats, Ludwig Jörder, beteiligt. Nach Erscheinen eines Artikels von mir zu diesem Thema in der Süddeutschen Zeitung im Juli 2008 forderte der Chef der rheinland-pfälzischen Staatskanzlei, Martin Stadelmaier, in einer Pressemitteilung die WDR-Intendantin Monika Piel auf, Klarheit über die Beteiligung der beiden WDR-Gremienvorsitzenden zu schaffen. Was die Beteiligung betrifft, bestehen nach wie vor zahlreiche Unklarheiten, um die sich die öffentlich beaufragten Rundfunkräte aber offenbar nicht kümmern wollen. Anscheinend hat die umstrittene Eigentümerstruktur der WDR mediagroup die Landesregierung nun dazu bewogen, solche Konstellationen für die Zukunft per Gesetz auszuschließen.

Daneben soll in das WDR-Gesetz ein neuer Paragraf § 55a eingefügt werden, der regelt:

Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG NRW) findet auf den WDR nur Anwendung, soweit nicht journalistisch-redaktionelle Informationen oder Informationen, die im Zusammenhang mit der Herstellung und Lieferung von Programmen stehen, betroffen sind.“

Im Zusammenhang mit meiner Auskunftsklage verteidigt sich der WDR damit, dass die von mir begehrten Auskünfte den redaktionellen Bereich beträfen, obwohl ich diesen in meiner Anfrage – in Kenntnis der Rechtslage – ausdrücklich ausgeklammert habe.

Neuer Buchbeitrag erschienen

April 7, 2009

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Vor kurzem ist mein Beitrag „Informationsfreiheitsgesetz und Kommunikationskultur. Warum ein Journalist den WDR verklagt – Protokoll eines Testberichts“ in dem von Professor Johannes Ludwig herausgegebenen Buch Sind ARD und ZDF noch zu retten? – Tabuzonen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk (Inhaltsverzeichnis; PDF, 52 KB) erschienen. In dem Beitrag schildere ich das Verfahren gegen den WDR auf zwölf Seiten ausführlich – von der ersten Anfrage bis zur formellen Beanstandung der WDR-Praxis durch die Landesdatenschutzbeauftragte. Das Buch ist ab sofort lieferbar.

Rüttgers deckt den WDR

März 4, 2009

In dem Streit um die Erteilung einer Auskunft über Aufträge, die der WDR im nicht-redaktionellen Bereich vergeben hat, deckt die Staatskanzlei von NRW-Ministerpräsident Jürgen Rüttgers (CDU) jetzt den Kölner Sender.

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Ministerpräsident Jürgen Rüttgers, WDR-Intendantin Monika Piel und WAZ-Chef Bodo Hombach (Foto: Staatskanzlei NRW/Wilfried Meyer)

Im Sepember 2008 hatte die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen formell beanstandet, dass der WDR bisher immer noch nicht im Detail erläutert hat, warum er Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse durch meine Anfrage als berührt ansieht. Die Beanstandung wurde auch der Staatskanzlei NRW als der zuständigen Aufsichtsbehörde des WDR mit der Empfehlung übersandt, den WDR im Wege der Rechtsaufsicht anzuweisen, seinen gesetzlichen Verpflichtungen nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) nachzukommen. Nach mehr als fünf Monaten hat die Staatskanzlei jetzt darauf reagiert.

In einem Schreiben teilte Sie nun der Landesdatenschutzbeauftragten mit, dass sie deren Ansicht teilt, wonach der WDR grundsätzlich dem Informationsfreiheitsgesetz NRW unterliegt, da er zu den sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Personen des öffentlichen Rechts gemäß § 2 Absatz 1 IFG NRW zählt. Im übrigen bestehe allerdings keine Veranlassung, der Klärung des Einzelfalls durch das Verwaltungsgericht Köln vorzugreifen.

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Das Verhalten der Staatskanzlei war abzusehen. Als der Minister für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien, Andreas Krautscheid (CDU) im Juni 2008 auf Bitten des SPD-Medienpolitikers Marc Jan Eumann im Hauptausschuss des Landtags NRW Bericht zu der Sache erstattete, hieß es bereits: „Soweit sich die Verweigerung von Informationen durch den WDR auf einzelne Ablehungsgründe im IFG NRW bezieht, erfolgt aufgrund des laufenden Verfahrens keine Stellungnahme durch die Landesregierung, um der gerichtlichen Klärung nicht vorzugreifen.“

Fraglich ist, warum die Staatskanzlei über fünf Monate gebraucht hat, um zum selben Ergebnis wie im Juni 2008 zu kommen. Unklar ist auch, wem oder was die Staatskanzlei nicht vorgreifen will. Kann es als Vorgriff bezeichnet werden, wenn die Staatskanzlei lediglich dem nachkommt, was die Landesdatenschutzbeauftragte (die im übrigen von der Landesregierung ernannt wird) in Ausübung ihres Amtes und im Einklang mit dem Recht gefordert hat? Weil es so schön ist, hier auch noch einmal die Erläuterung, die der Branchendienst epd Medien in seinem Tagebuch “PR-Klartext. Ein Wörterbuch für Journalisten” zu PR-Sprech-Sätzen wie „Zu einem laufenden Gerichtsverfahren sagen wir grundsätzlich nichts“ gibt:

Klartext: Wir würden schon etwas sagen, wenn wir genau wüssten, dass es uns nützt. Aber wir wollen erst mal sehen, was da bei Gericht so alles rauskommt. Wenn wir Glück haben, bleibt einiges im Dunkeln – und da wollen wir jetzt nicht vorpreschen.

Unbekannt ist, ob die Staatskanzlei überhaupt, wie von der Landesdatenschutzbeauftragten empfohlen, auf den WDR zugegangen ist und diesen zu einer Auskunftserteilung an die Landesbeauftragte angewiesen hat. Die Landesdatenschutzbeauftragte bat die Staatskanzlei deshalb jetzt mit diesem Schreiben um „Mitteilung, in welcher Form Sie ihre Rechtsauffassung über die Geltung des IFG NRW auch für den WDR an den WDR kommuniziert und ihn entsprechend angewiesen haben.“

Der zuständige Referent bei der Landesdatenschutzbeauftragten teilte mir darüber hinaus mit: „Da die Tätigkeit der LDI NRW unabhängig neben einer gerichtlichen Befassung mit den streitigen Sachfragen steht, ist mir daran gelegen, dieser Angelegenheit auch von hier aus weiter nachzugehen und dabei insbesondere die Frage zu klären, ob die von Ihnen gewünschten Informationen aus dem Bereich der Verwaltungstätigkeit des WDR stammen.“ Dazu könne es gegebenenfalls erforderlich sein, dass der WDR „die betreffenden Unterlagen vertraulich zur Prüfung übersendet“.

Staatskanzlei unter Zugzwang

Februar 3, 2009

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Zuletzt hatte die Landesdatenschutzbeauftragte NRW am 26. Sepember 2008 formell beanstandet, dass der WDR bisher immer noch nicht im Detail erläutert hat, warum er Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse durch meine Anfrage als berührt ansieht. Die Beanstandung wurde auch der Staatskanzlei NRW als der zuständigen Aufsichtsbehörde des WDR mit der Empfehlung übersandt, den WDR im Wege der Rechtsaufsicht anzuweisen, den gesetzlichen Verpflichtungen nach dem IFG NRW nachzukommen. Auch nach mehr als vier Monaten hat die Staatskanzlei darauf immer noch nicht reagiert. Von der Landesbeauftragten wurde ich nun darüber informiert, dass die Staatskanzlei gebeten wurde, ihre Behörde über den aktuellen Stand in der Angelegenheit zu informieren. Der WDR hat seine noch fehlenden Erläuterungen bisher nicht nachgeholt.