Am 17. März 2008 habe ich vor dem Verwaltungsgericht Köln Auskunftsklage gegen den Westdeutschen Rundfunk Köln (WDR) erhoben. Der Grund: Der Sender will mir als Journalist auch nach anderthalb Jahren keine Auskunft darüber geben, an wen er in den letzten Jahren öffentliche Aufträge im nicht-redaktionellen Bereich ergeben hat. Ich benötige diese Informationen für eine Recherche.
Auf der WDR-Seite hatte ich mir im Sommer 2006 die Profile der Rundfunkratsmitglieder angeschaut. Ein Rundfunkratsmitglied, Horst Schröder, gab dort an, seit 1998 „Medienberater für Banken und Medienunternehmen“ zu sein. Ich fragte Horst Schröder telefonisch, ob unter den Begriff „Medienunternehmen“ auch der WDR fällt, in dessen Kontrollgremium er sitzt. Nur nebenbei sei angemerkt, dass Schröder sieben Jahre lang beim WDR im Bereich der Auftragsvergabe tätig war. Anschließend war er fünf Jahre lang Herstellungsleiter und Geschäftsführer bei der Colon/Gemini Filmproduktions GmbH und der filmpool GmbH, zwei Firmen, die Sendungen mit dem und für den WDR produzieren. Auf Anfrage wollte mir das Rundfunkratsmitglied allerdings keine Auskuft geben. Mittlerweile hat Schröder seine Angaben im Lebenslauf auf der Seite des WDR-Rundfunkrats geändert. Die Angabe „Medienberater für Banken und Medienunternehmen“ ist dort nicht mehr zu finden.
Nach dem Gespräch mit Schröder wandte ich mich an den WDR, der ebenfalls mauerte. Die WDR-Pressestelle bat mich die Anfrage schriftlich zu stellen. Bei dieser Gelegenheit habe ich gleich noch eine Reihe weiterer Unternehmen mit aufgelistet, die Verbindungen zum WDR aufweisen.
Meine Anfrage aus dem Jahr 2006 hat der WDR bisher nicht beantwortet. Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW, die ich zwischenzeitlich eingeschaltet habe, hat den WDR bereits mehrmals schriftlich darauf hingewiesen, dass er nach dem neuen Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zu einer Auskunft verpflichtet ist. Der WDR hatte behauptet, keine „informationspflichtige Stelle“ im Sinne des IFG zu sein. Auch seien im Falle einer Auskunft Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse berührt.
Nun ist erstmal Warten angesagt: Vor dem Verwaltungsgericht dauert es in der Regel neun Monate bis ein Termin zur mündlichen Verhandlung stattfindet.