Aktenzeichen 6 K 2032/08

Am 17. März 2008 habe ich vor dem Verwaltungsgericht Köln Auskunftsklage gegen den Westdeutschen Rundfunk Köln (WDR) erhoben. Der Grund: Der Sender will mir als Journalist auch nach anderthalb Jahren keine Auskunft darüber geben, an wen er in den letzten Jahren öffentliche Aufträge im nicht-redaktionellen Bereich vergeben hat. Ich benötige diese Informationen für eine Recherche.

Auf der WDR-Seite hatte ich mir im Sommer 2006 die Profile der Rundfunkratsmitglieder angeschaut. Ein Rundfunkratsmitglied, Horst Schröder, gab dort an, seit 1998 „Medienberater für Banken und Medienunternehmen“ zu sein. Ich fragte Horst Schröder telefonisch, ob unter den Begriff „Medienunternehmen“ auch der WDR fällt, in dessen Kontrollgremium er sitzt. Nur nebenbei sei angemerkt, dass Schröder sieben Jahre lang beim WDR im Bereich der Auftragsvergabe tätig war. Anschließend war er fünf Jahre lang Herstellungsleiter und Geschäftsführer bei der Colon/Gemini Filmproduktions GmbH und der filmpool GmbH, zwei Firmen, die Sendungen mit dem und für den WDR produzieren. Auf Anfrage wollte mir das Rundfunkratsmitglied allerdings keine Auskuft geben. Mittlerweile hat Schröder seine Angaben im Lebenslauf auf der Seite des WDR-Rundfunkrats geändert. Die Angabe „Medienberater für Banken und Medienunternehmen“ ist dort nicht mehr zu finden.

Nach dem Gespräch mit Schröder wandte ich mich an den WDR, der ebenfalls mauerte. Die WDR-Pressestelle bat mich, die Anfrage schriftlich zu stellen. Bei dieser Gelegenheit habe ich gleich noch eine Reihe weiterer Unternehmen mit aufgelistet, die Verbindungen zum WDR aufweisen.

Meine Anfrage aus dem Jahr 2006 hat der WDR bisher nicht beantwortet. Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW, die ich zwischenzeitlich eingeschaltet habe, hat den WDR bereits mehrmals schriftlich darauf hingewiesen, dass er nach dem neuen Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zu einer Auskunft verpflichtet ist. Der WDR hatte behauptet, keine „informationspflichtige Stelle“ im Sinne des IFG zu sein. Auch seien im Falle einer Auskunft Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse berührt.

Nun ist erstmal Warten angesagt: Vor dem Verwaltungsgericht dauert es in der Regel neun Monate bis ein Termin zur mündlichen Verhandlung stattfindet.

4 Antworten to “Aktenzeichen 6 K 2032/08”

  1. Öffentlich-rechtliche Medien abschaffen oder reformieren? | Linkverweise Says:

    […] Fest steht soweit, dass das derzeitige System trotz KEF-Berichte recht undurchsichtig ist. Wer mir die Fragen beantworten kann was der Stromverbrauch des HR Verwaltungsgebäudes im Jahr kostet oder wie viele Autos (Sende und andere Kfz`s) das ZDF unterhält und was deren Winterreifen gekostet haben und wie viel das chinesische ARD-Außenstudio im Jahr kostet der versuche dies zu erfragen, schließlich hat er es mitfinanziert. Eine Antwort wird er nicht erhalten. […]

  2. WDR erleidet Niederlage vor Gericht « www.oppong.eu Says:

    […] bin ich aus journalistischer Sicht der Beantwortung der Frage näher gekommen, ob Unternehmen, die mit Rundfunkratsmitgliedern des WDR in Verbindung stehen, von Aufträgen des Senders profitiert […]

  3. FASZ über WDR-Klage « Blog zur WDR-Klage Says:

    […] auch der WDR zu den Kunden seines eigenen Kontrolleurs zählt”, wie es die FASZ ausdrückt. Die genannte Frage ist der Kern des nunmehr mittlerweile über viereinhalb Jahre andernden Rechtsstr…. Die Angabe “Medienberater für Banken und Medienunternehmen” wurde nach meiner Anfrage an den […]

  4. WDR verliert endgültig, spielt aber weiter auf Zeit | Blog zur WDR-Klage Says:

    […] dem Informationsfreiheitsgesetz stellen kann. Der WDR muss jetzt Auskunft darüber geben, ob der WDR-Rundfunkrat Horst Schröder Aufträge des WDR erhalten hat. Horst Schröder ist zwischenzeitlich zum Vorsitzenden des […]

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