WDR-Blog Preisträger beim Alternativen Medienpreis 2014

Mai 14, 2014

Dieser Blog wurde mit dem Sonderpreis „Medienkritik“ des Alternativen Medienpreises 2014 ausgezeichnet. In der Laudatio auf den „Blog zur WDR-Klage“ heißt es:

Der Fall Oppong gegen Westdeutscher Rundfunk ist sicher ein eher seltener und sicher ganz außergewöhnlicher. Marvin Oppong ist aber Vorbild: Er hat bewiesen, dass man als Journalist mit größter Hartnäckigkeit auch extrem dicke Bretter aufbohren kann. Und beim IFG gibt es noch viele dicke Bretter. Seine Recherchen hat Oppong in einem Blog (http://www.oppong.wordpress.com/) und in mehreren Zeitungsartikeln dokumentiert, darunter in der FAZ. Dort schreibt er zum Schluss: „Es hat sich gelohnt. Vielleicht bekommen andere jetzt etwas schneller und umfassend Auskunft vom Westdeutschen Rundfunk.“ Wir möchten hinzufügen: Hoffentlich nicht nur vom WDR, sondern auch von anderen öffentlich-rechtlichen Sendern wie auch von allen staatlichen Stellen. Wir ehren Marvin Oppong für sein vorbildliches und einzigartiges Engagement für die Informationsfreiheit. Herzlichen Glückwunsch!

 

Rechercheergebnis in der F.A.Z.

Oktober 23, 2013

Im Medienteil der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 24. Oktober 2013 habe ich auf 350 Zeilen das Ergebnis meiner sieben Jahre dauernden, heute endlich zum vorläufigen Abschluss kommenden Recherche zur Auftragsvergabe beim WDR (siehe auch “Reaktionen”) veröffentlicht. Der Artikel ist nun auch frei online verfügbar.

Der WDR hat meinen Artikel noch am selben Tag in einer Pressemitteilung des WDR-Sprechers Birand Bingül zurückgewiesen und mir „Suggestion, schlechte Recherche“ und „hanebüchene Vorwürfe“ unterstellt.

WDR-Sprecher Bingül: „Wir sind selbst überrascht“

Juli 5, 2013

Bis heute warte ich vergeblich auf den Bescheid, der laut dieser WDR-Pressemitteilung „am Montag, 1. Juli 2013, ergangen“ sein soll. Das verwundert, schreibt doch die Deutsche Post: „Täglich stellen wir bundesweit rund 64 Mio. Briefe zu. 95%* davon erreichen bereits nach einem Tag ihr Ziel – ein Spitzenwert, auch im internationalen Vergleich.“ Von Montag bis heute sind es schon vier Postarbeitstage, also vier Mal mehr als der Zeitraum, innerhalb dessen 95 Prozent aller Briefe ihr Ziel erreichen. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

Auf Anfrage war der WDR-Sprecher Birand Bingül heute dennoch nicht bereit, mir den Bescheid vorab per E-Mail zukommen zu lassen. Die WDR-Justiziarin und stellvertretende WDR-Intendantin, Eva-Maria Michel (I, II), war auch auf mehrfache Anfrage nicht zu sprechen, ebensowenig der stellvertretende WDR-Justitiar Stephan Michelfelder, der mir im Jahr 2008 zusammen mit Michel mitteilte, dass der WDR mir auf meinen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz hin keine Auskunft geben würde.

Allerdings teilte mir Bingül per E-Mail mit:

Wir sind selbst überrascht von der Laufzeit des Bescheides, die wir bedauern. Wir haben deshalb umgehend den Postweg geprüft. Die Poststelle des WDR hat den Bescheid nachweislich – und wie öffentlich bekannt gegeben – am 1. Juli zur Beförderung gegeben.

Laut Post gehen Briefe mit Einschreiben Rückschein in die zentrale Poststelle Langenfeld. Dort wurde unser Schreiben am 4. Juli registriert und zur Weiterverteilung gegeben. Mit der Auslieferung ist am Montag zu rechnen, so die Post.

Ihrem Anliegen, den Bescheid per E-Mail zu versenden, können wir leider nicht entsprechen. Sie haben eine Auskunft nach Informationsfreiheitsgesetz NRW verlangt. Nach diesem Gesetz ergeht der Bescheid an Sie förmlich, denn er enthält eine Rechtsmittelbelehrung und eine entsprechende Frist. Deshalb benötigen wir einen rechtssicheren Beleg, um nachweisen zu können, wann die Rechtsmittelfrist beginnt. Dieser Beleg ergibt sich aus dem Rückschein. Dies sind juristische Formalien, die allerdings Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz folgen.

Man darf bezweifeln, ob ein Brief, der bereits gestern (4. 7.) registriert worden sein soll, erst am kommenden Montag (8. 7.) ankommen kann. Wie oben geschildert, garantiert die Deutsche Post, dass 95 % aller Briefe innerhalb eines Tages ihr Ziel erreichen. Von gestern bis Montag sind es weitere ganze drei Postarbeitstage. Auch Bingüls Argumentation mit dem Informationsfreiheitsgesetz vermag wenig zu überzeugen. Wenn der WDR mir den Bescheid vorab per E-Mail übersenden würde, würde mir der Bescheid ja dennoch zusätzlich auf dem Postwege zugehen und auch den von Bingül angesprochenen Rückschein würde der WDR trotzdem erhalten. Daran ändert auch das von Bingül ironischerweise hier bemühte Informationsfreiheitsgesetz nichts.

Unterdessen titeln Medien wie die Berliner Zeitung „WDR gibt Auskunft“. Der epd behauptet sogar: „Der WDR hat einem Journalisten nach jahrelangem Rechtsstreit nun doch Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz bereitgestellt“. Ja, hat er das? Wie leicht man Journalisten mit einer simplen Pressemitteilung manipulieren kann.

Update (5. 7.): Soeben rief mich die WDR-Justitiarin Eva-Maria Michel zurück. Es habe sich nun „doch kurzfristig ein Zeitfenster ergeben“, so eine WDR-Mitarbeiterin. Den Inhalt des Gesprächs kann ich, da nach dem Presserecht die Beweislast für Behauptungen bei der Person liegt, die eine Behauptung erhebt und ich das Gespräch nicht aufgezeichnet habe, hier leider nicht wiedergeben. Der Erkenntniswert wäre aber ohnehin gering.

Update: WDR lässt Finger von Verfassungsbeschwerde

Juli 1, 2013

Der WDR wird gegen den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts wider Erwarten keine Verfassungsbeschwerde einlegen. Dies hat der WDR-Sprecher Birand Bingül mir heute (1. 7.) auf Anfrage telefonisch bestätigt.

Der WDR hätte unter Berufung auf eine Verletzung seiner Rundfunkfreiheit noch Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts beim Bundesverfassungsgericht einlegen können.

Mit Schreiben vom 18. Juni 2013 hatte der WDR-Prozessvertreter Gernot Lehr meinem Anwalt Andreas Knebel noch mitgeteilt, dass geprüft werde, ob der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts im Wege der Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht angegriffen werden soll. Unabhängig von dem Ergebnis dieser Prüfung, so Lehr in seinem Schreiben, bereite der WDR eine Bescheidung meines seit 2006 vorliegenden Antrages nach dem Informationsfreiheitsgesetz vor. Diese werde kurzfristig und innerhalb eines angemessenen Zeitraumes erfolgen.

Eine Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichte hätte keine aufschiebende Wirkung gegen das bereits rechtskräftige Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen gehabt. Auch wären die Erfolgsaussichten einer solchen Verfassungsbeschwerde gering gewesen, da das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss juristisch in Anlehnung an die bisherige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts argumentiert und unter anderem ausgeführt hat, dass der Schutzbereich der Rundfunkfreiheit durch die Rechtssprechung des Verfassungsgerichts bereits “hinreichend geklärt” ist. Offenbar hat man das nun auch beim WDR erkannt und entschieden, sich eine weitere Schlappe vor Gericht zu ersparen. Jetzt fehlen nur noch die Informationen, die ich 2006 beantragt habe …

Update (1. 7.): Zur Begründung, weshalb der WDR keine Verfassungsbeschwerde einlegt, hat mir der WDR-Sprecher Birand Bingül per E-Mail mitgeteilt: „Im Übrigen hat der WDR aus rechtlichen und übergeordneten Gesichtspunkten davon abgesehen, eine Verfassungsbeschwerde zu erheben.“ Auf Nachfrage, was das im Detail für „rechtliche“ und „übergeordnete“ Gesichtspunkte sind, erklärte Bingül: „wir belassen es bei dieser Aussage.“

WDR verliert endgültig, spielt aber weiter auf Zeit

Juni 23, 2013

Mit Beschluss vom 27. Mai 2013 (Az.: BVerwG 7 B 30.12) hat der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts per Beschluss entschieden, dass die Beschwerde des WDR gegen die Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Oberwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (OVG) vom 9. Februar 2012 zurückgewiesen wird. Der WDR – sprich: der Gebührenzahler – hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.

Der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts spricht an einigen Stellen deutliche Sprache. So heißt es darin, was das vom WDR konstruierte Rechtsproblem bzw. die Frage betrifft, ob es mit der Rundfunkfreiheit „vereinbar ist, Dritten Auskunftsansprüche gegenüber öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten einzuräumen“, so habe der WDR „nicht ansatzweise aufgezeigt“, dass es sich hierbei um eine Frage handele, wegen der eine Revision zugelassen werden müsste. Auch in Bezug auf die vom WDR in seiner Beschwerde aufgeworfene „Frage nach dem Umfang des Schutzbereichs der Rundfunkfreiheit“ sei, so die Bundesrichter, „Klärungsbedarf nicht ersichtlich“. Vielmehr sei der Schutzbereich der Rundfunkfreiheit durch die Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits „hinreichend geklärt“.

Der WDR kann unter Berufung auf eine Verletzung seiner Rundfunkfreiheit jetzt noch Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts beim Bundesverfassungsgericht einlegen. Eine solche hätte jedoch keine aufschiebende Wirkung gegen das OVG-Urteil.

Vor dem Bundesverwaltungsgericht hat sich der WDR erneut von dem Wulff-Anwalt Gernot Lehr vertreten lassen. Kosten dieser unnötigen Aktion für den Gebührenzahler: unbekannt.

Die von mir im Jahr 2006 beantragten Informationen habe ich trotz des eindeutigen Richterspruchs bislang dennoch nicht vom WDR erhalten. Die WDR-Sprecherin Annette Metzinger hat mir auf Nachfrage am Donnerstag (20. 6.) lediglich mitgeteilt: „Ihr Rechtsanwalt, Herr Knebel, ist bereits von unserem Rechtsanwalt Herrn Lehr angeschrieben worden. Darin der Hinweis, dass die Bescheidung zur Zeit vorbereitet wird. Bitte erkundigen Sie sich bei Herrn Knebel.“ Das habe ich gemacht. Mein Anwalt hat aber bislang kein Schreiben erhalten.

Das von mir erstrittene Urteil stellt nun klar, dass jeder Bürger beim WDR einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz stellen kann. Der WDR muss jetzt Auskunft darüber geben, ob der WDR-Rundfunkrat Horst Schröder Aufträge des WDR erhalten hat. Horst Schröder ist zwischenzeitlich zum Vorsitzenden des Ausschusses für Rundfunkentwicklung des WDR-Rundfunkrates avanciert. § 13 Absatz 5, Satz 5 WDR-Gesetz regelt: „Wird eine Interessenkollision festgestellt, erlischt die Mitgliedschaft in dem jeweiligen Organ.“

In meiner Klage ging es ursprünglich nur um öffentliche Aufträge des WDR. Das OVG NRW hat in seinem Urteil aber ebenfalls ausgeführt: „Auch die Gebühreneinziehung und die gesetzlich vorgeschriebene Vergabe von Sendezeiten für Dritte, bei denen die Rundfunkanstalten klassische Verwaltungsaufgaben wahrnehmen, stehen in keinem grundrechtlich geschützten Zusammenhang mit der Rundfunkfreiheit.“ Das heißt, jetzt kann jedermann vom WDR auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes auch Auskunft zur Gebühreneinziehung sowie zur Vergabe von Sendezeiten, was Wahlkampfspots von Parteien betrifft, erhalten.

FASZ über WDR-Klage

Dezember 19, 2012

Der Aufmacher im Wirtschaftsteil der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung (FASZ) von letztem Sonntag (16. Dezember 2012) befasst sich auch mit meiner journalistischen Auskunftsklage gegen den WDR. In dem Artikel der FASZ-Redakteurin und promovierten Juristin Melanie Amann geht es grob gesagt um die künftige Rundfunkgebühr und die finanzielle Transparenz der Öffentlich-Rechtlichen. „Wer Transparenz fordert, lief bislang oft vor die Wand. Aber das könnte sich bald ändern“, wie der Fall meiner Klage zeige. Der FASZ-Artikel geht darauf ein, dass weder der WDR-Rundfunkrat Horst Schröder noch der WDR mir als Journalist Auskunft zu der Frage geben wollte, „ob auch der WDR zu den Kunden seines eigenen Kontrolleurs zählt“, wie es die FASZ ausdrückt. Die genannte Frage ist der Kern des nunmehr mittlerweile über viereinhalb Jahre andauernden Rechtsstreits. Die Angabe “Medienberater für Banken und Medienunternehmen” wurde nach meiner Anfrage an den WDR aus dem Lebenslauf von Horst Schröder auf der Webseite des WDR getilgt.

In dem Artikel steht ansonsten noch etwa, dass im neuen Rundfunkstaatsvertrag die Forderung aus dem Kirchof-Gutachten zur Rundfunkfinanzierung, „den Rundfunk schrittweise von Werbung, Sponsoring, oder Quotendruck zu befreien“ als Aspekt nicht mehr auftaucht oder, dass beim Kinderkanal (Kika) über Jahre keinem auffiel, dass ein Mitarbeiter „mit einem Zehntel des Produktionsbudgets“ seine Spielsucht finanzierte.

Staatsrechtler sieht WDR auch nach Pressegesetz in der Pflicht

Juli 9, 2012

Der Leipziger Staatsrechtler Christoph Degenhart übt in einem aktuellen Aufsatz in der Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht deutliche Kritik an der Rechtsauslegung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalens (OVG NRW) in Sachen WDR. Degenhart gilt als einer der renommiertesten Staatsrechtler in Deutschland, sein Standardwerk über Grundrechte, der „Degenhart“, ist jedem Jura-Studierenden ein Begriff. In dem jüngst erschienenen Aufsatz schreibt der Direktor des Leipziger Instituts für Rundfunkrecht und Richter am Sächsischen Verfassungsgerichtshof, die Auffassung des OVG NRW, wonach der WDR keine Behörde und damit auch nicht zur Auskunft nach dem Pressegesetz verpflichtet sei, vermöge „in dieser Allgemeinheit nicht zu überzeugen“. Der presserechtliche Auskunftsanspruch sei „als ein Aspekt der institutionellen Garantie der Pressefreiheit grundrechtlich fundiert“. Es bestehe, so Degenhart, kein Anlass, öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten „als gebühren- und demgemäß beitragsfinanzierte Körperschaften des öffentlichen Rechts vom Geltungsbereich presserechtlicher Informationsansprüche auszuschließen“. Vielmehr sei „in der Frage der Auftragsvergabe und sonstiger wirtschaftlicher Verflechtungen der Rundfunkanstalten ein relevantes Informationsinteresse der Allgemeinheit anzuerkennen“. Das OVG NRW bleibe „in seiner ausschließlich historischen Interpretation zu eng“ und lasse, so der Rechtsprofessor, „Ansätze zu einer verfassungskonformen Interpretation vermissen“. Das OVG-Urteil sei zudem „nicht frei von Widersprüchen“, da es den WDR zwar zu Recht als öffentliche Stelle einstufe, die Verwaltungstätigkeit ausübt, andererseits aber den presserechtlichen Auskunftsanspruch wegen fehlender Behördeneigenschaft verneine.

Die Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht wird mitherausgegeben vom Juristischen Direktor und stellvertretenden Intendanten des Bayerischen Rundfunks, Albrecht Hesse, der auch Mitglied der Juristischen Kommission der ARD ist.

Degenhart schreibt in seinem Aufsatz ferner, das OVG NRW habe auf meine Klage hin eine „wegweisende Grundsatzentscheidung getroffen, die für mehr Transparenz im Bereich Rundfunkanstalten sorgen wird und die für Medienschaffende keineswegs nur in Nordrhein-Westfalen von Bedeutung ist. Sie stärkt den investigativen Journalismus.“

OVG NRW lehnt WDR-Beschwerde ab

Mai 28, 2012

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) hat mit Schriftsatz vom 28. April 2012 die Beschwerde des WDR gegen die Nichtzulassung zur Revision des Urteils des OVG NRW vom 9. Februar 2012 abgelehnt. Damit wandert die Beschwerde des WDR automatisch zum Bundesverwaltungsgericht, welches durch Beschluss über die Beschwerde entscheiden muss. Beim Bundesverwaltungsgericht besitzt der 6. Revisionssenat die Zuständigkeit sowohl für das Rundfunkrecht als auch für das Presserecht, nach dem sich beim OVG NRW die Zuteilung zum zuständigen Senat bemaß. Sollte auch das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde des WDR ablehnen, würde das OVG-Urteil damit rechtskräftig werden.

WDR legt Nichtzulassungsbeschwerde ein

April 2, 2012

Mit Schreiben vom 16. März 2012 hat der Anwalt des WDR, Gernot Lehr, beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen Beschwerde gegen die Nichtzulassung zur Revision eingelegt. Mit der Einlegung der Beschwerde ist die Rechtskraft des Urteils gehemmt. Der WDR hat nun noch bis Ende April 2012 Zeit, um seine Beschwerde schriftlich zu begründen. Nichtzulassungsbeschwerden sind nur zu einem geringen Prozentsatz erfolgreich.

WDR erleidet Niederlage vor Gericht

Februar 9, 2012

Der 5. Senat des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen hat in seinem heute verkündeten Grundsatzurteil entschieden, dass das Informationsfreiheitsgesetz NRW auch auf den WDR Anwendung findet, soweit keine journalistisch-redaktionellen Informationen betroffen sind. Der 5. Senat verurteilte den WDR, über mein Auskunftsersuchen unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu entscheiden. Die Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen.

Damit bin ich aus journalistischer Sicht der Beantwortung der Frage näher gekommen, ob Unternehmen, die mit Rundfunkratsmitgliedern des WDR in Verbindung stehen, von Aufträgen des Senders profitiert haben.

Lesen Sie auch die heutige Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichts zu dem Fall.