
Gerichtsverhandlung am 19. November 2009
Oktober 8, 2009 von oppongStaatskanzlei fürchtet WDR-Klage
Juni 8, 2009 von oppongIm Zusammenhang mit meiner Anfrage an den WDR bezüglich Informationen über Aufträge, die der WDR vergeben hat, sieht die Staatskanzlei NRW weiter keine Veranlassung, gegen den Sender vorzugehen. Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW) hatte im Oktober gegenüber dem WDR eine sog. formelle Beanstandung ausgesprochen, weil dieser ihr gegenüber nicht darlegt, inwiefern meine Anfrage Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse berühren soll. Mit der Beanstandung empfahl sie der Staatskanzlei NRW als Aufsichtsbehörde des WDR diesen zu eine Auskunftserteilung gegenüber der LDI anzuweisen.
Mit Schreiben vom 27. Mai 2009 informierte mich die LDI NRW jetzt über ein Schreiben der Staatskanzlei vom 23. März. In dem Schreiben der LDI an mich heißt es über die Schilderung der Staatskanzlei: „Zwar könne die Staatskanzlei nun rechtsaufsichtlich gegen den WDR vorgehen, allerdings würde der WDR nach Ansicht der Staatskanzlei gegen eine solche rechtsaufsichtliche Maßnahme klagen, was zur Folge hätte, dass diese Klageverfahren solange ausgesetzt würde“ bis in dem von mir angestrengten Verwaltungsgerichtsverfahren ein Urteil erginge.
Die LDI NRW geht davon aus, dass der WDR „wohl in der Tat“ gegen ein Einschreiten der Staatskanzlei Klage erheben würde.

23. 10. 2007. NRW-Ministerpräsident Jürgen Rüttgers verleiht Klaus Zumwinkel den Verdienstorden des Landes Nordrhein-Westfalen (Foto: Staatskanzlei NRW/Ralph Sondermann)
Bereits im Februar war unklar, ob die Staatskanzlei überhaupt auf den WDR zugegangen ist und diesen zu einer Auskunftserteilung an die Landesbeauftragte angewiesen hat. Die LDI bat die Staatskanzlei deshalb schon damals um „Mitteilung, in welcher Form Sie ihre Rechtsauffassung über die Geltung des IFG NRW auch für den WDR an den WDR kommuniziert und ihn entsprechend angewiesen haben.“
WDR-Gesetz wird geändert
Mai 2, 2009 von oppongZum Jahreswechsel 2009/2010 soll im Rahmen einer Novellierung des Landesmedienrechts das WDR-Gesetz und das Landesmediengesetz NRW geändert werden. Zwei der Änderungen im geplanten neuen WDR-Gesetz gehen womöglich auf meine Auskunftsklage gegen den WDR und meine Berichterstattung über die Beteiligungsverhältnisse der WDR mediagroup GmbH zurück.
Minister für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien: Andreas Krautscheid (Foto: Staatskanzlei NRW / Ralph Sonderman)
In der offiziellen Pressemitteilung des zuständigen Ministers Andreas Krautscheid zur Novellierung des Landesmedienrechts heißt es zu den Gründen für die Änderung des WDR-Gesetzes lapidar: „Die Novelle passt weiterhin das LMG und das WDR-Gesetz an die Vorgaben des Rundfunkstaatsvertrages an, der in den vergangenen Jahren mehrfach geändert wurde.“ Tatsache ist jedoch, dass in § 45 des WDR-Gesetzes ein entscheidender neuer Passus aufgenommen werden soll, der mit dem Rundfunkstaatsvertrag indes wenig zu tun hat:
„Mitglieder des Rundfunkrats und des Verwaltungsrats dürfen nicht Gesellschafter eines Unternehmens sein, an dem der WDR direkt oder indirekt als Gesellschafter beteiligt ist“.
An der WDR-Werbetochter WDR mediagroup sind nämlich der Vorsitzende des WDR-Rundfunkrats, Reinhard Grätz, und der Vorsitzende des WDR-Verwaltungsrats, Ludwig Jörder, beteiligt. Nach Erscheinen eines Artikels von mir zu diesem Thema in der Süddeutschen Zeitung im Juli 2008 forderte der Chef der rheinland-pfälzischen Staatskanzlei, Martin Stadelmaier, in einer Pressemitteilung die WDR-Intendantin Monika Piel auf, Klarheit über die Beteiligung der beiden WDR-Gremienvorsitzenden zu schaffen. Was die Beteiligung betrifft, bestehen nach wie vor zahlreiche Unklarheiten, um die sich die öffentlich beaufragten Rundfunkräte aber offenbar nicht kümmern wollen. Anscheinend hat die umstrittene Eigentümerstruktur der WDR mediagroup die Landesregierung nun dazu bewogen, solche Konstellationen für die Zukunft per Gesetz auszuschließen.
Daneben soll in das WDR-Gesetz ein neuer Paragraf § 55a eingefügt werden, der regelt:
Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG NRW) findet auf den WDR nur Anwendung, soweit nicht journalistisch-redaktionelle Informationen oder Informationen, die im Zusammenhang mit der Herstellung und Lieferung von Programmen stehen, betroffen sind.“
Im Zusammenhang mit meiner Auskunftsklage verteidigt sich der WDR damit, dass die von mir begehrten Auskünfte den redaktionellen Bereich beträfen, obwohl ich diesen in meiner Anfrage – in Kenntnis der Rechtslage – ausdrücklich ausgeklammert habe.
Neuer Buchbeitrag erschienen
April 7, 2009 von oppong
Vor kurzem ist mein Beitrag „Informationsfreiheitsgesetz und Kommunikationskultur. Warum ein Journalist den WDR verklagt – Protokoll eines Testberichts“ in dem von Professor Johannes Ludwig herausgegebenen Buch Sind ARD und ZDF noch zu retten? – Tabuzonen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk (Inhaltsverzeichnis; PDF, 52 KB) erschienen. In dem Beitrag schildere ich das Verfahren gegen den WDR auf zwölf Seiten ausführlich – von der ersten Anfrage bis zur formellen Beanstandung der WDR-Praxis durch die Landesdatenschutzbeauftragte. Das Buch ist ab sofort lieferbar.
Rüttgers deckt den WDR
März 4, 2009 von oppongIn dem Streit um die Erteilung einer Auskunft über Aufträge, die der WDR im nicht-redaktionellen Bereich vergeben hat, deckt die Staatskanzlei von NRW-Ministerpräsident Jürgen Rüttgers (CDU) jetzt den Kölner Sender.
Ministerpräsident Jürgen Rüttgers, WDR-Intendantin Monika Piel und WAZ-Chef Bodo Hombach (Foto: Staatskanzlei NRW/Wilfried Meyer)
Im Sepember 2008 hatte die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen formell beanstandet, dass der WDR bisher immer noch nicht im Detail erläutert hat, warum er Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse durch meine Anfrage als berührt ansieht. Die Beanstandung wurde auch der Staatskanzlei NRW als der zuständigen Aufsichtsbehörde des WDR mit der Empfehlung übersandt, den WDR im Wege der Rechtsaufsicht anzuweisen, seinen gesetzlichen Verpflichtungen nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) nachzukommen. Nach mehr als fünf Monaten hat die Staatskanzlei jetzt darauf reagiert.
In einem Schreiben teilte Sie nun der Landesdatenschutzbeauftragten mit, dass sie deren Ansicht teilt, wonach der WDR grundsätzlich dem Informationsfreiheitsgesetz NRW unterliegt, da er zu den sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Personen des öffentlichen Rechts gemäß § 2 Absatz 1 IFG NRW zählt. Im übrigen bestehe allerdings keine Veranlassung, der Klärung des Einzelfalls durch das Verwaltungsgericht Köln vorzugreifen.
Das Verhalten der Staatskanzlei war abzusehen. Als der Minister für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien, Andreas Krautscheid (CDU) im Juni 2008 auf Bitten des SPD-Medienpolitikers Marc Jan Eumann im Hauptausschuss des Landtags NRW Bericht zu der Sache erstattete, hieß es bereits: „Soweit sich die Verweigerung von Informationen durch den WDR auf einzelne Ablehungsgründe im IFG NRW bezieht, erfolgt aufgrund des laufenden Verfahrens keine Stellungnahme durch die Landesregierung, um der gerichtlichen Klärung nicht vorzugreifen.“
Fraglich ist, warum die Staatskanzlei über fünf Monate gebraucht hat, um zum selben Ergebnis wie im Juni 2008 zu kommen. Unklar ist auch, wem oder was die Staatskanzlei nicht vorgreifen will. Kann es als Vorgriff bezeichnet werden, wenn die Staatskanzlei lediglich dem nachkommt, was die Landesdatenschutzbeauftragte (die im übrigen von der Landesregierung ernannt wird) in Ausübung ihres Amtes und im Einklang mit dem Recht gefordert hat? Weil es so schön ist, hier auch noch einmal die Erläuterung, die der Branchendienst epd Medien in seinem Tagebuch “PR-Klartext. Ein Wörterbuch für Journalisten” zu PR-Sprech-Sätzen wie „Zu einem laufenden Gerichtsverfahren sagen wir grundsätzlich nichts“ gibt:
Klartext: Wir würden schon etwas sagen, wenn wir genau wüssten, dass es uns nützt. Aber wir wollen erst mal sehen, was da bei Gericht so alles rauskommt. Wenn wir Glück haben, bleibt einiges im Dunkeln – und da wollen wir jetzt nicht vorpreschen.
Unbekannt ist, ob die Staatskanzlei überhaupt, wie von der Landesdatenschutzbeauftragten empfohlen, auf den WDR zugegangen ist und diesen zu einer Auskunftserteilung an die Landesbeauftragte angewiesen hat. Die Landesdatenschutzbeauftragte bat die Staatskanzlei deshalb jetzt mit diesem Schreiben um „Mitteilung, in welcher Form Sie ihre Rechtsauffassung über die Geltung des IFG NRW auch für den WDR an den WDR kommuniziert und ihn entsprechend angewiesen haben.“
Der zuständige Referent bei der Landesdatenschutzbeauftragten teilte mir darüber hinaus mit: „Da die Tätigkeit der LDI NRW unabhängig neben einer gerichtlichen Befassung mit den streitigen Sachfragen steht, ist mir daran gelegen, dieser Angelegenheit auch von hier aus weiter nachzugehen und dabei insbesondere die Frage zu klären, ob die von Ihnen gewünschten Informationen aus dem Bereich der Verwaltungstätigkeit des WDR stammen.“ Dazu könne es gegebenenfalls erforderlich sein, dass der WDR „die betreffenden Unterlagen vertraulich zur Prüfung übersendet“.
Staatskanzlei unter Zugzwang
Februar 3, 2009 von oppong
Zuletzt hatte die Landesdatenschutzbeauftragte NRW am 26. Sepember 2008 formell beanstandet, dass der WDR bisher immer noch nicht im Detail erläutert hat, warum er Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse durch meine Anfrage als berührt ansieht. Die Beanstandung wurde auch der Staatskanzlei NRW als der zuständigen Aufsichtsbehörde des WDR mit der Empfehlung übersandt, den WDR im Wege der Rechtsaufsicht anzuweisen, den gesetzlichen Verpflichtungen nach dem IFG NRW nachzukommen. Auch nach mehr als vier Monaten hat die Staatskanzlei darauf immer noch nicht reagiert. Von der Landesbeauftragten wurde ich nun darüber informiert, dass die Staatskanzlei gebeten wurde, ihre Behörde über den aktuellen Stand in der Angelegenheit zu informieren. Der WDR hat seine noch fehlenden Erläuterungen bisher nicht nachgeholt.
Datenschutzbeauftragte rügt den WDR
Oktober 20, 2008 von oppong
Die Landesdatenschutzbeauftragte NRW hat jetzt die Ablehnung des WDR, ihr die zur informationsfreiheitsrechtlichen Beurteilung des gestellten Antrags erforderlichen Erläuterungen zu geben, formell beanstandet. Ein Abdruck der Beanstandung wurde der Staatskanzlei des Landes NRW als der zuständigen Aufsichtsbehörde übersandt und dieser empfohlen, den WDR im Wege der Rechtsaufsicht anzuweisen, den gesetzlichen Verpflichtungen nach dem IFG NRW nachzukommen. Formelle Beanstandungen sind das schärfste Schwert der Datenschutzbeauftragten – von diesem Instrument wird entsprechend selten Gebraucht gemacht.
Umfrage
Oktober 17, 2008 von oppongSoll der WDR mit den Informationen zu seinen Aufträgen rausrücken?
WDR holt sich Hilfe von Anwälten
September 8, 2008 von oppongIn dem Verfahren Oppong ./. WDR holt sich der WDR nun Hilfe von der Edelkanzlei Redeker Sellner Dahs & Widmaier. Die Bonner Kanzlei hat den WDR in der Vergangenheit schon in mehreren Verfahren vertreten. Auch der Ombudsmann des WDR für Korruptionsangelegenheiten, Axel Groeger, gehört der Kanzlei an. Die Kanzlei Redeker vertrat auch den NRW-Umweltminister Eckhard Uhlenberg im Umweltskandal um die Industriechemikalie PFT vor der Pressekammer des Landgerichts Berlin gegen den Springer-Verlag und musste dabei eine Niederlage einstecken. Renate Damm, Mitglied im „Compliance-Team“ der ARD Werbung Sales & Services GmbH, verfolgte bis zum Beginn ihrer Selbständigkeit im Jahr 2000 eine „Tätigkeit im Hamburger Büro der Sozietät Redeker Schön Dahs & Sellner“.
Namentlich werden die Anwälte Gernot Lehr und Christian Mensching die anwaltliche Vertretung für den WDR übernehmen. Lehr ist ausgerechnet Mitglied des Vorstands des Studienkreises für Presserecht und Pressefreiheit. Dieser will die „Medienwissenschaft fördern“ und verfolgt nach eigenen Angaben „ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke“. Dem Studienkreis gehören nicht nur Intendanten und Leiter von Medienunternehmen an, sondern auch Richter – so zum Beispiel der Bonner Jura-Professor Udo Di Fabio, der dem Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts angehört und auch Mitglied des Vorstands des Studienkreises ist. Ob auch Richter des Verwaltungsgerichts Köln, welches über meine Klage zu entscheiden hat, dem privaten Verein angehören, ist nicht bekannt. Weitere Mitglieder des Vorstands sind Anwalt Gernot Lehr, der Juristische Direktor und Stellvertreter des Intendanten des Bayerischen Rundfunks, Professor Albrecht Hesse, der auch Mitglied der Juristischen Kommission der ARD ist, sowie der OLG-Richter und Gutachter am Bundesverfassungsgericht Professor Rolf Stürner.
Die Beauftragung der renommierten Kanzlei Redeker dürfte den Sender nach Einschätzung von Experten einen hohen vierstelligen bis fünfstelligen Betrag kosten. Dafür kommen indirekt die Gebührenzahler mit ihren Rundfunkgebühren auf. Es bleibt daher nur zu hoffen, dass der WDR in dem Rechtsstreit nicht unterliegt und nicht mit öffentlichen Mitteln ein überflüssiger Rechtsstreit finanziert wird.
Duplik des WDR liegt vor
August 28, 2008 von oppongSeit kurzem liegt mir die Duplik des WDR auf meine Replik vor. Darin wiederholt der WDR im wesentlichen seine alten Argumente und behauptet nach wie vor: „Dem Kläger steht kein Informationsanspruch zu. Der Beklagte ist nicht auskunftspflichtig.“ Es wird beantragt die Klage mangels Klagebefugnis abzuweisen. Als Hauptargument führt der WDR erneut an, dass er kein Organ der unmittelbaren oder mittelbaren Staatsverwaltung sei und deshalb Journalisten keine Auskunft geben müsse. Ebenso heißt es wieder, die Verletzung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowie der Schutz personenbezogener Daten verbiete dem WDR die Erteilung der von mir begehrten Auskunft.
Foto: flickr.com
Mein ungeschlagenes Lieblingsargument des WDR bleibt aber: Journalisten können sich nicht auf das Informationsfreiheitsgesetz berufen. Der WDR meint schließlich, dass die internen Kontollorgane des WDR und die Rechtsaufsicht genügend Kontrolle und Transparenz gewährleisteten. „Transparenz wird durch die Veröffentlichung des Tätigkeitsberichts und Jahresberichts des Rundfunkrates sicher gestellt“, so die beiden WDR-Juristen Eva-Maria Michel und Stephan Michelfelder. Der Rundfunkrat also als Garant der Transparenz beim WDR? Ob diese Rechnung aufgeht? Um sich selbst davon zu überzeugen, schauen Sie doch mal hier und hier.





